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Zweck der Bruderschaft, die sich unter den besonderen Schutz des hl. Johannes des Täufers stellte, waren "die Hege und Pflege des christlich katholischen Geistes unter den Mitgliedern sowie die besondere Verehrung des hl. Märtyrers Johannes." Ein weiterer Zweck der Bruderschaft war " die B elebung des brüderlichen Geistes und der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern." Dem ersten Vorstand gehörten Johannes Maassen als Präsident, Wilhelm Mathes als sein Stellvertreter, Heinrich Keller als Schriftführer und Franz Kerkes als Kassierer sowie ein weiterer Beisitzer an. Der Jahresbeitrag wurde vorläufig auf 1,50 Mark festgesetzt.

Im § 3 dieser Satzung hieß es, daß "jeder Gewählte verpflichtet ist, die Wahl anzunehmen, wenn er nicht erhebliche Gründe dagegen anzugeben hatte." - So einfach müßte man es heute noch haben! Mitglied konnte jeder unbescholtene Bürger der Honschaft Niederheide werden, der das 18. Lebensjahr erreicht hatte. Bei Versäumnis der alljährlichen Hauptversammlung waren 0,50 Mark fällig. Neben den weiteren üblichen Regularien wurde im § 13 festgesetzt : " Sollte aus irgendeinem Grunde der Schützenkönig von einem feierlichen Aufzuge an den Festtagen Abstand nehmen wollen, so hat an dessen Stelle, um den ganzen Aufzug nicht infrage zu stellen, der Präsident die Königswürde für das betreffende Jahr zu übernehmen." Weiter hieß es:" Wer durch schlechte Handlung seine Ehrenrechte verliert, kann nicht Mitglied der Bruderschaft bleiben.“ Jedes Mitglied war verpflichtet, nach Möglichkeit jedem verstorbenen Mitglied die letzte Ehre zu erweisen, für die verstorbenen Mitglieder sollte jährlich in der Pfarrkirche zu Neersen ein Hochamt gehalten werden. Ferner wurde festgelegt, daß damals das Schützenfest am letzten Sonntag im Juli stattfinden sollte.

So waren also rechtzeitig bereits vor dem ersten Schützenfest im Jahre 1925 die Statuten festgelegt, anhand derer das Schützenfestgeschehen in den kommenden Jahren abgewickelt werden konnte.

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