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So erging am 13. April 1610 an den kölnischen Marschall Johann von der Hövelich der Befehl, die Schützen besser auszubilden. Ende des 16. Jh. s trat das Bruderschaftswesen am linken Niederrhein in eine neue Phase, als die Kölner Erzbischöfe als Landesherren nun die Schützen der Bruderschaften gegen Räuberbanden und zur militärischen Unterstützung der Truppen einsetzten. Die Führer und Befehlshaber, soweit sie Kriegserfahren waren , sollten nun ihre Schützen besser ausbilden und nicht nur auf Scheiben schießen lassen, sondern auch zu Kriegsübungen heranziehen. Dennoch, die Bedeutung der Schützenbruderschaften King, soweit sie die Wehrhaftigkeit und Wehrbereitschaft betrafen, in den nächsten 200 Jahren immer mehr zurück.
Als nach der französischen Revolution dann im Jahre 1794 das linksrheinische Gebiet besetzt wurde und 1797 ganz an Frankreich fiel, brachen schwere Zeiten nicht nur für die katholische Kirche, sondern auch für die christlichen Bruderschaften an. Das Vermögen des Adels und der Kirchen wurde ebenso wie das der Bruderschaften beschlagnahmt und verschleudert, kirchliche Verrichtungen ebenso wie Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten untersagt. Das Schützenwesen wurde verboten, die Schützen hatten ihre Waffen abzugeben, vor allen Dingen aber konnten sie auch ihren caritativen Aufgaben nicht mehr nachkommen. Wenn auch ab 1800 wieder Bruderschaftsfeste, d.h. Schützenfeste zugelassen wurden und 1807 die Beschlagnahme der Bruderschaftsvermögen zurückgenommen wurde, so konnten sich dennoch diese nicht mehr von dem Aderlaß erholen. Die Einkünfte aus dem Bruderschaftsvermögen flossen nunmehr unmittelbar den Kirchen zur Besoldung der Hilfsgeistlichen zu.